Allergie Hinweise

Freiwilliger Allergiehinweis

Die Aussage „kann Spuren von ……..“ auf Lebensmittelverpackungen ist eine freiwillige Information und hat mehrere wichtige Aspekte:

  1. Freiwillige Kennzeichnung:

    • Die Kennzeichnung von möglichen Spuren von Allergenen ist in vielen Ländern eine freiwillige Maßnahme seitens der Hersteller. Sie entscheiden selbst, ob sie diese Information zur Verfügung stellen möchten.
  2. Keine zwingende Anwesenheit von Spuren:

    • Die Aussage bedeutet nicht zwangsläufig, dass Spuren der genannten Allergene im Produkt enthalten sind. Es weist lediglich darauf hin, dass während des Herstellungsprozesses eine Kontamination möglich ist, sei es durch gemeinsame Produktionsanlagen oder durch die Lieferkette.
  3. Ohne Kennzeichnung können Spuren vorhanden sein:

    • Es ist wichtig zu verstehen, dass auch ohne die explizite Kennzeichnung Spuren von Allergenen im Produkt vorhanden sein können. Die Abwesenheit der Warnung bedeutet nicht automatisch, dass das Produkt frei von Spuren ist.
  4. Grenzwerte der erlaubten Allergene:

    • In einigen Ländern gibt es gesetzliche Grenzwerte für die Kontamination von Lebensmitteln mit Allergenen. Diese Grenzwerte legen fest, wie viel von einem bestimmten Allergen toleriert wird, ohne dass es separat deklariert werden muss.
  •     In Deutschland fehlt eine gesetzliche Reglung (Grenzwerte) zur Kontamination (Spuren) mit Allergenen.

Weitere Informationen und welche Grundsätzlichen Allergenen Grenzwerte für Deutschland vorgegeben sind, finden sie beim Bundesinstitut für Risikobewertung:

https://www.bfr.bund.de/cm/343/vital-30-neue-und-aktualisierte-vorschlaege-fuer-referenzdosen-von-lebensmittelallergenen.pdf

Bedeutung für Verbraucher aus informativer Sicht:

  • Verbraucher mit Allergien oder Unverträglichkeiten sollten die Kennzeichnung aufmerksam lesen und die Information über mögliche Spuren von Allergenen berücksichtigen. Die Warnung ermöglicht es diesen Personen, eine informierte Entscheidung über den Konsum des Produkts zu treffen.

Fazit:

Die Aussage „kann Spuren von Schalenfrüchten (Nüssen), Erdnüssen, Soja, Gluten und Sesamsamen enthalten“ ist eine wichtige Information für Verbraucher mit Allergien oder Unverträglichkeiten. Sie gibt Hinweise auf mögliche Kontaminationen während des Herstellungsprozesses. Die Kennzeichnung ist freiwillig, und die Abwesenheit dieser Information bedeutet nicht automatisch, dass keine Spuren vorhanden sind. Verbraucher sollten diese Angaben sorgfältig beachten und bei Unsicherheiten gegebenenfalls auf alternative Produkte ausweichen.

Zum Besseren Verständnis was Spuren von Gluten bedeuten:

Hirse hat Grundsätzlich keine Gluten, für Hirse wird die Bezeichnung „von Natur aus Glutenfrei“ verwendet

Gepuffte Hirse kann Spuren von Gluten enthalten, da sie in Produktionsanlagen hergestellt wird, in denen auch glutenhaltige Produkte verarbeitet werden. Hier sind einige Gründe, warum dies der Fall sein kann:

  1. Gemeinsame Produktionsanlagen:
    • In vielen Lebensmittelverarbeitungsbetrieben werden verschiedene Produkte auf denselben Produktionslinien hergestellt. Wenn in einer solchen Anlage auch glutenhaltige Getreideprodukte hergestellt werden, besteht die Möglichkeit der Kreuzkontamination.
  2. Geteilte Ausrüstung:
    • Teile der Produktionsausrüstung, wie Förderbänder, Mühlen oder Verpackungsmaschinen, können für verschiedene Produkte verwendet werden. Wenn glutenhaltige Getreideprodukte zuvor auf diesen Geräten verarbeitet wurden, können Spuren von Gluten auf die gepuffte Hirse übertragen werden.
  3. Gemeinsame Rohstofflagerung:
    • In einigen Fällen werden Rohstoffe in denselben Lagereinrichtungen aufbewahrt. Wenn glutenhaltiges Getreide in unmittelbarer Nähe von Hirse gelagert wird, könnten Spuren des Glutenproteins in die Hirse gelangen.

Praxisbeispiel: Angenommen, ein Hersteller produziert sowohl gepuffte Hirse als auch Getreideprodukte mit Gluten in derselben Anlage. Die Mühlen, die für das Mahlen des Getreides verwendet werden, könnten auch für die Hirseproduktion eingesetzt werden. Selbst nach gründlicher Reinigung können geringe Mengen von glutenhaltigen Rückständen auf den Geräten verbleiben. Wenn dann die Hirse verarbeitet wird, könnten diese Spuren von Gluten in das Endprodukt gelangen.

In keinem Falle darf aber der Grenzwert von höchstens 20 mg/kg Gluten im Fertigprodukt überschritten werden.

Hier finden Sie einen spanenden und informativen Artikel zu Gluten>>>

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