Freiwilliger Allergiehinweis
Die Aussage „kann Spuren von ……..“ auf Lebensmittelverpackungen ist eine freiwillige Information und hat mehrere wichtige Aspekte:
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Freiwillige Kennzeichnung:
- Die Kennzeichnung von möglichen Spuren von Allergenen ist in vielen Ländern eine freiwillige Maßnahme seitens der Hersteller. Sie entscheiden selbst, ob sie diese Information zur Verfügung stellen möchten.
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Keine zwingende Anwesenheit von Spuren:
- Die Aussage bedeutet nicht zwangsläufig, dass Spuren der genannten Allergene im Produkt enthalten sind. Es weist lediglich darauf hin, dass während des Herstellungsprozesses eine Kontamination möglich ist, sei es durch gemeinsame Produktionsanlagen oder durch die Lieferkette.
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Ohne Kennzeichnung können Spuren vorhanden sein:
- Es ist wichtig zu verstehen, dass auch ohne die explizite Kennzeichnung Spuren von Allergenen im Produkt vorhanden sein können. Die Abwesenheit der Warnung bedeutet nicht automatisch, dass das Produkt frei von Spuren ist.
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Grenzwerte der erlaubten Allergene:
- In einigen Ländern gibt es gesetzliche Grenzwerte für die Kontamination von Lebensmitteln mit Allergenen. Diese Grenzwerte legen fest, wie viel von einem bestimmten Allergen toleriert wird, ohne dass es separat deklariert werden muss.
- In Deutschland fehlt eine gesetzliche Reglung (Grenzwerte) zur Kontamination (Spuren) mit Allergenen.
Weitere Informationen und welche Grundsätzlichen Allergenen Grenzwerte für Deutschland vorgegeben sind, finden sie beim Bundesinstitut für Risikobewertung:
https://www.bfr.bund.de/cm/343/vital-30-neue-und-aktualisierte-vorschlaege-fuer-referenzdosen-von-lebensmittelallergenen.pdf
Bedeutung für Verbraucher aus informativer Sicht:
- Verbraucher mit Allergien oder Unverträglichkeiten sollten die Kennzeichnung aufmerksam lesen und die Information über mögliche Spuren von Allergenen berücksichtigen. Die Warnung ermöglicht es diesen Personen, eine informierte Entscheidung über den Konsum des Produkts zu treffen.
Fazit:
Die Aussage „kann Spuren von Schalenfrüchten (Nüssen), Erdnüssen, Soja, Gluten und Sesamsamen enthalten“ ist eine wichtige Information für Verbraucher mit Allergien oder Unverträglichkeiten. Sie gibt Hinweise auf mögliche Kontaminationen während des Herstellungsprozesses. Die Kennzeichnung ist freiwillig, und die Abwesenheit dieser Information bedeutet nicht automatisch, dass keine Spuren vorhanden sind. Verbraucher sollten diese Angaben sorgfältig beachten und bei Unsicherheiten gegebenenfalls auf alternative Produkte ausweichen.
Zum Besseren Verständnis was Spuren von Gluten bedeuten:
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